Mindestabstand für das sportliche Training in M-V aufgehoben

In Mecklenburg-Vorpommern ist ab sofort das sportliche Training im Freien und in Indoor-Sportanlagen im Freizeit- und Breitensport auch ohne Einhaltung des bisherigen Mindestabstandes von 2 Metern möglich. Damit kann das Ringertraining wieder aufgenommen werden. Die Nutzung von Duschen ist grundsätzlich wieder erlaubt.                                       Über Wettkämpfe wird Ende Juni entschieden.

==> siehe LSB M-V <==

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