Mindestabstand für das sportliche Training in M-V aufgehoben
In Mecklenburg-Vorpommern ist ab sofort das sportliche Training im Freien und in Indoor-Sportanlagen im Freizeit- und Breitensport auch ohne Einhaltung des bisherigen Mindestabstandes von 2 Metern möglich. Damit kann das Ringertraining wieder aufgenommen werden. Die Nutzung von Duschen ist grundsätzlich wieder erlaubt. Über Wettkämpfe wird Ende Juni entschieden.